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Schutz des Pressevertriebs Gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes gilt das Recht des Bürgers auf Pressefreiheit und Informationsvielfalt sowie der ungehinderte Zugang zu diesen Informationen. (Überall-Erhältlichkeit) |
Presseprodukte geniessen den besonderen Schutz des Gesetzgebers.
Diese Rechte werden im deutschen Pressevertrieb durch besondere Maßnahmen geschützt: |
Die Alleinauslieferung Geschlossener Regionalmarkt
- Konkurrenzausschluß
- Verringerung des Absatzrisikos der Verlage
- Garantie für jeden Verlagstitel, ausgeliefert zu werden, Garantie für jeden Einzelhändler, beliefert zu werden
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Das Remissionsrecht- Verlage tragen das Absatzrisiko
- Der Einzelhandel gibt nicht verkaufte Titel zum Einstandspreis an das
Presse-Grosso, das Presse-Grosso gibt diese an die Verlage zurück - Das Remissionsrecht minimiert die Möglichkeit des Ausverkaufs Wichtig für die Auflagenpolitik der Verlage (Anzeigengeschäft)
- Ohne Remissionsrecht keine Alleinauslieferung und kein Dispositionsrecht
- Das Presse-Grosso bemüht sich um eine sinnvolle Balance zwischen ausreichenderMarktversorgung und wirtschaftlichen Remissionsquote
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Das Dispositionsrecht- das originäre Dispositionsrecht der Verlage nimmt das Presse-Grosso derivativ wahr
- Das bedeutet: Nicht der Einzelhändler bestimmt Titelmengen und Titelsortiment,
sondern das Presse-Grosso - Eine Einschränkung findet das Dispositionsrecht nur durch die Nichtverkäuflichkeit
eines Titels, die regional gegeben sein kann
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Die Preisbindung- Alle Pressetitel sind preisgebunden
- Gebunden sind die Endverkaufspreise und die Abgabepreise an den Einzelhandel
- Die Preisbindung garantiert den Absatz eines jeden Pressetitels zum gleichen Preis,
unabhängig von der Region, einer möglichen besonderen Werthaltigkeit oder der Marktmacht des Handels
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