Pressedaten

Presse-Vertrieb Trunk ist einer von 23 Presse-Grossisten in Deutschland und hat ein von den Verlagen definiertes Auslieferungsgebiet.

Dieses umfasst eine Fläche von 17.100 km² und erreicht dabei 1,75 Millionen Haushalte mit rund 3,6 Millionen Einwohner.

Die Gebietsstruktur beinhaltet Teilgebiete des großstädtischen Ballungsraums München sowie Kreis- und Mittelstädte, ländliche Regionen und touristisch bzw. saisonbeeinflusste Regionen im südlichen Oberbayern und Bayerisch-Schwaben.

Presse-Vertrieb Trunk vertreibt werktäglich an rund 3.840 Presse-Einzelhändler, und sonntags an über 2.000 Einzelhändler und ambulante Händler, mit einem Sortiment von mehr als 5.000 Titeln.

Gebietsstruktur

Ballungsraum München (Teilgebiete), Kreis- und Mittelstädte, ländliche Regionen und touristisch / saisonbeeinflusste Regionen im südlichen Oberbayern und Bayerisch-Schwaben. Firmensitz in München-Freimann und eigene Niederlassung in Börwang (Allgäu) und Ulm.

Besonderheiten des Pressevertriebs

Der Pressegroßhandel zeichnet sich in der Ausübung seines aus Artikel 5 des Grundgesetzes abgeleiteten Auftrags, Pressefreiheit und Pressevielfalt zu gewährleisten, durch mehrere Besonderheiten aus:

Die Alleinauslieferung

  • Geschlossener Regionalmarkt. Verlage haben die Vertriebsrechte Ihrer Objekte jeweils für ein bestimmtes Gebiet i. d. R. einem Grosso-Unternehmen übertragen.
  • Verringerung des Absatzrisikos der Verlage.

Neutralität

  • Das Presse-Grosso muss sowohl alle Verlage als auch alle von ihm belieferten Einzelhändler prinzipiell gleichbehandeln. Garantie für jeden Verlagstitel, ausgeliefert zu werden, Garantie für jeden Einzelhändler, beliefert zu werden. Das Presse-Grosso stellt somit den freien Marktzutritt aller Anbieter sicher und sorgt für die Überallerhältlichkeit von Presse-Produkten.

Das Dispositionsrecht

  • Als primärer Träger des Absatzrisikos kommt den Verlagen das sog. originäre Dispositionsrecht zu. Hieraus ergibt sich das abgeleitete Dispositionsrecht der Presse-Grossisten. Das bedeutet: Nicht der Einzelhändler bestimmt Titelmengen und Titelsortiment, sondern das Presse-Grosso legt diese aufgrund der Verkäuflichkeit eines Titels fest.

Das Remissionsrecht

  • Verlage tragen das Absatzrisiko.
  • Der Einzelhandel gibt nicht verkaufte Titel zum Einstandspreis an das Presse-Grosso, das Presse-Grosso gibt diese an die Verlage zurück.
  • Das Remissionsrecht minimiert die Möglichkeit des Ausverkaufs und bewirkt eine ausreichende Bevorratung über die verkaufssicheren Mengen hinaus, so dass keine Unterversorgung der Bevölkerung mit Informationen entsteht.
  • Ohne Remissionsrecht keine Alleinauslieferung und kein Dispositionsrecht.
  • Das Presse-Grosso bemüht sich um eine sinnvolle Balance zwischen ausreichender Marktversorgung und einer wirtschaftlichen Remissionsquote.

Die Preisbindung

  • Alle Pressetitel sind preisgebunden.
  • Gebunden sind die Endverkaufspreise und die Abgabepreise an den Einzelhandel.
  • Die Preisbindung garantiert den Absatz eines jeden Pressetitels zum gleichen Preis, unabhängig von der Region, einer möglichen besonderen Werthaltigkeit oder der Marktmacht des Handels: Presseprodukte sollen so der Preisspekulation entzogen werden.

Gebiets- und Verwendungsbindung

  • Der Grossist darf nur innerhalb der ihm vom Verlag vorgegebenen Grenzen an Einzelhändler vertreiben. Diese wiederum sind ihrerseits gebietsbezogen tätig und müssen die bundesweit vorgegebenen Erstverkaufstage der Presseerzeugnisse gegenüber den Endverbrauchern einhalten.

Geschäftsführung

Dipl.-Betriebswirt (FH) Werner Zirlik
Dipl.-Betriebswirt (FH) Werner Zirlik